Die Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken 2007/60/EG Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ist eine Richtlinie Europäische Union Richtlinie, die einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit dem Hochwasserrisiko innerhalb der EU vorgibt.
Bei der Umsetzung sind die Mitgliedstaaten an eine dreistufige Vorgehensweise gebunden. In der ersten Stufe mussten bis zum 22. Dezember 2011 die Gebiete oder Gewässerabschnitte mit signifikantem Hochwasserrisiko festgelegt werden. Für die vorher definierten Risikogebiete bzw. Risikogewässer müssen darauf aufbauend bis zum 22. Dezember 2013 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt werden. Hochwassergefahrenkarte zeigen dabei das ”flächenhafte” Ausmaß der Überschwemmung, die Wassertiefen und gegebenenfalls entsprechende Fließgeschwindigkeiten. Eine Hochwasser”risiko”karte zeigt die Flächennutzung sowie die Anzahl der Einwohner, Schutzgebiete und Kulturgüter in potenziell betroffenen Gebieten. Die Karten nehmen dabei auf verschiedene Szenarien Bezug, die über ihre Eintrittswahrscheinlichkeit definiert werden: Häufige, mittlere und seltene Hochwasserereignisse. Die dritte Umsetzungsstufe ist die Erarbeitung von Plänen für ein Hochwasserrisikomanagement, die Ziele zur Verringerung des Hochwasserrisikos und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele enthalten sollen. Die Pläne sind bis zum 22. Dezember 2015 fertigzustellen und sollen auf alle Handlungsfelder der Hochwasservorsorge Bezug nehmen. An der Erarbeitung sollen interessierte Stellen beteiligt werden.
Die Risikobewertung, Karten und Pläne sind alle sechs Jahre zu überprüfen und an neue Erkenntnisse anzupassen.
Weblinks
- http://ec.europa.eu/environment/water/flood_risk/index.htm Themenseite englisch der Europäische Kommission Europäischen Kommission
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2007/60/EG_%C3%BCber_die_Bewertung_und_das_Management_von_Hochwasserrisiken 15.12.2014
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