Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit

Die Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit legt EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer fest. Nach Artikel 5 gilt der Grundsatz, dass die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen grundsätzlich mindestens denjenigen entsprechen müssen, die für sie gelten würden, wenn sie von jenem genannten Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären ”equal pay, equal treatment”.

Die Mitgliedstaaten können jedoch zulassen, dass Regelungen der Sozialpartner Kollektivvertrag von den genannten Grundsätzen abweichende Regelungen treffen Artikel 5 Abs. 3 und 4. Voraussetzung für eine Schlechterstellung der Leiharbeitnehmer beim Entgelt ist, dass die Leiharbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben und auch in den Zeiten zwischen den Überlassungen bezahlt werden. Die Richtlinie regelt weiter den Zugang der Leiharbeitnehmer zu Beschäftigung, Gemeinschaftseinrichtungen und beruflicher Bildung, die betriebliche Vertretung der Leiharbeitnehmer und die Unterrichtung der Arbeitnehmervertreter.

Die Richtlinie wendet sich wie alle europäischen Richtlinien an die Mitgliedstaaten, die sie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen müssen. Weitere Regelungen für Leiharbeitsverhältnisse enthält die Richtlinie 91/383/EWG.

Literatur

  • Maximilian Fuchs: ”Das Gleichbehandlungsgebot in der Leiharbeit nach der neuen Leiharbeitsrichtlinie.” In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2/2009, S. 57–63.

Weblinks

  • http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:327:0009:0014:DE:PDF Richtlinie 2008/104/EG

Quellen

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2008/104/EG_%C3%BCber_Leiharbeit 15.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

logo_klein
Ermano Geuer

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter