Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die dem Schutz, der Erhaltung und – wo durchführbar – der Wiederherstellung der Meeresumwelt dienen soll. Alle europäischen Meeresanrainerstaaten sind danach verpflichtet, in ihren jeweiligen Meeresregionen durch die Erarbeitung und Durchführung von nationalen Strategien die Ziele der ”’MSRL”’ umzusetzen.
Diese Richtlinie folgt dem ”Beschluss Nr. 1600/2002/EG vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Erstellung einer thematischen Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt”, die dem allgemeinen Ziel dient, eine nachhaltige Nutzung der Meere zu fördern und Meeresökosysteme zu erhalten. Um diese Ziele zu erreichen, ist ein transparenter und einheitlicher Rechtsrahmen erforderlich. Dieser Rahmen soll mit der Richtlinie erreicht werden. Innerhalb diesen Rahmens ergreifen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten.
Der Begriff „Meeresumwelt“ bezieht sich explizit auch auf den Schutz der im Meer lebenden Arten und die dort vorkommenden Lebensräume sowie der Verhinderung des Rückgangs der marinen biologischen Vielfalt. Daher deckt die Richtlinie in einem großen Umfang Aspekte des marinen Biodiversitätsschutzes ab. Die für die jeweilige Bewertung und die Maßnahmen notwendigen biologischen Merkmale und Parameter werden in den Anhängen der MSRL definiert. Abiotische, wie biotische Faktoren werden berücksichtigt (u. a. die vorherrschenden Biotoptypen des Meeresgrundes und der Wassersäule, die biologischen Gemeinschaften der vorherrschenden Lebensräume, die Makroalgen, Fischpopulationen, Meeressäugetiere, Reptilien und Seevogelarten).
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2008/56/EG_(Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) 15.12.2014
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