Richtlinie 76/211/EWG (Fertigpackungsrichtlinie)

Die Richtlinie 76/211/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung bestimmter Erzeugnisse nach Gewicht oder Volumen in Fertigpackungen inoffiziell kurz EU-Fertigpackungsrichtlinie ist eine EG-Richtlinie, die regelt, in welchem Maße die Masse oder das Volumen des Inhalts einer Packung vom Aufdruck auf der Packung abweichen darf.
Das stilisierte kleine steht für die Abkürzung ”quantité ”’e”’stimée”  frz. für „geschätzte, veranschlagte Menge“

Hintergrund

Beim Befüllen von Verpackungen mit Abfüllanlagen lassen sich Schwankungen nicht vermeiden. Der tatsächliche Inhalt der Verpackung stimmt dann mit dem Aufdruck auf der Packung nicht überein. Um die Verbraucher nicht zu benachteiligen, haben viele Staaten die maximal erlaubte Abweichung gesetzlich festgelegt.

In den Ländern der Europäische Union Europäischen Union galten bis zum Inkrafttreten der Fertigpackungsrichtlinie unterschiedliche Regelungen. Sie unterschieden sich in den erlaubten Abweichungen und der Bedeutung der Mengenangabe. Diese gab in einigen Ländern die Mindestmenge und in anderen die Durchschnittsmenge an.

Die EU-Fertigpackungsrichtlinie hat diese unterschiedlichen Regelungen durch ein einheitliches Regelwerk ersetzt. Danach muss der Inhalt einer Verpackung den folgenden Bestimmungen genügen:

  • Die tatsächliche Menge entspricht im Durchschnitt der angegebenen Menge Durchschnittsprinzip
  • Nur bei einer geringen Zahl von Verpackungen unterschreitet die tatsächliche Menge die angegebene Menge um mehr als die maximal zulässige Abweichung
  • Bei keiner Verpackung unterschreitet die tatsächliche Menge die angegebene Menge um mehr als das Doppelte der maximal zulässigen Abweichung.

Die maximal nach unten zulässige Abweichung hängt von der Packungsgröße ab.

Produktgrößen aus Füllanlagen, die der Richtlinie entsprechen, werden mit dem ”Schätzungszeichen” gekennzeichnet, das von einem kleinen „e“ abgeleitet ist. Dieses Symbol muss mindestens 3 mm hoch sein. Es kann der jeweiligen Mengenangabe vorangesetzt oder nachgestellt sein; z.B. „ 250 g“ oder „1314 ml “ oder „ 1 Liter“.

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_76/211/EWG_Fertigpackungsrichtlinie 18.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

ORS Rechtsanwälte
Dr. Florian Striessnig
5,0

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter