Die Richtlinie 90/434/EWG, auch bekannt als Fusionsrichtlinie, wurde vom Europäischen Rat am 23. Juli 1990 verabschiedet. Sie dient der steuerlichen Regelung von grenzüberschreitenden Umstrukturierungen innerhalb der Europäischen Union und wurde später durch die Richtlinie 2009/133/EG ersetzt. Ziel der Richtlinie ist es, Hindernisse für grenzüberschreitende Unternehmensumstrukturierungen zu beseitigen, indem steuerliche Neutralität gewährleistet wird.
Wesentlicher Inhalt:
Die Richtlinie regelt die steuerlichen Folgen folgender Umstrukturierungsmaßnahmen:
- Fusionen: Zwei oder mehr Gesellschaften verschmelzen zu einer neuen Einheit.
- Spaltungen: Eine Gesellschaft teilt ihr Vermögen auf mehrere Gesellschaften auf.
- Einbringung von Vermögen: Eine Gesellschaft bringt Vermögenswerte in eine andere Gesellschaft ein.
- Austausch von Anteilen: Gesellschaftsanteile werden zwischen verschiedenen Unternehmen getauscht.
- Verlegung des Sitzes einer Europäischen Gesellschaft (SE) oder Europäischen Genossenschaft (SCE).
Steuerliche Grundsätze:
- Neutralität bei Gewinnen:
- Gewinne oder Wertsteigerungen aus Umstrukturierungen werden nicht sofort besteuert, sondern aufgeschoben.
- Ziel ist es, die Transaktionen steuerneutral zu gestalten.
- Übertragung von Verlusten:
- Verluste können unter bestimmten Voraussetzungen nach der Umstrukturierung weitergenutzt werden.
- Bedingungen für Steueraufschub:
- Die erhaltenen Vermögenswerte müssen der steuerlichen Zuständigkeit des ursprünglichen Mitgliedstaats unterliegen.
- Wahrung der Besteuerungsrechte der Mitgliedstaaten:
- Die Richtlinie stellt sicher, dass Mitgliedstaaten keine steuerlichen Nachteile durch die Umstrukturierungen erleiden.
Ziele der Richtlinie:
- Förderung des Binnenmarkts durch die Erleichterung von Unternehmensumstrukturierungen.
- Vermeidung von Doppelbesteuerung.
- Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
Bedeutung und spätere Entwicklungen:
Die Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2009/133/EG ersetzt, die ihre Grundprinzipien übernommen und erweitert hat. Sie bleibt ein grundlegendes Element des Steuerrechts für grenzüberschreitende Unternehmensreorganisationen innerhalb der EU.