Jede von einer zuständigen Verwaltungsbehörde eines ausstellenden EU-Mitgliedstaats erlassene Entscheidung, mit der die Rückführung angeordnet wird.
Synonym(e)
- Ausweisungsanordnung (DE)
- Ausweisungsentscheidung (DE, LU)
Oberbegriff(e)
- Rückführung
Verwandte(r) Begriff(e)
- Abschiebungsanordnung
- Vollstreckungsmaßnahme
Verwendungshinweis(e)
- In DE wird nur der Begriff Ausweisungsentscheidung/-anordnung benutzt, Rückführungsentscheidung und Ausweisungsentscheidung/- verfügung werden als ein- und dasselbe verstanden.
- In RO wird die Rückführung nur durch Gerichte entschieden und nicht durch die Verwaltungsbehörden.
Quelle
- Art. 2(b) der Richtlinie 2001/40/EG des Rates (Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung von Rückführungentscheidungen)
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