Mit Rückzahlungsklausel wird eine Vertragsbedingungen bezeichnet, bei der ein Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber erbrachte Leistungen unter bestimmten Bedingungen, z.B. Ausscheiden aus dem Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, zurückzahlen muss. Rückzahlungsklauseln kommen z.B. bei vom Arbeitgeber getragenen Kosten für eine Ausbildung oder bei Gratifikationen in Betracht.
Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich möglich und kann auch formularmäßig erfolgen. Im letzteren Fall ist sie allerdings einer Überprüfung anhand der Maßstäbe für allgemeine Geschäftsbedingungen unterworfen.
Ob beim Abstellen auf eine Kündigung danach zu differenzieren ist, aus Wesen Sphäre die Kündigung bzw. die Kündigungsgründe kommen ist noch umstritten und nicht höchstrichterliche entschieden. Es erscheint aber unbillig, Kündigungsgründe die allein in der Sphäre des Arbeitgebers liegen betriebsbedingte Kündigung mit Kündigungsgründen gleichzustellen die der Arbeitnehmer beeinflussen kann verhaltensbedingte Kündigung.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/rueckzahlungsklauselausbildung.php 24.10.2014