Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Sachrüge“ auf die Revision in Straf- und Zivilverfahren, in denen eine Partei das Urteil eines Gerichts in der Sache selbst anfechten möchte. Die Sachrüge ist somit ein wichtiger Bestandteil des Rechtsmittelsystems, da sie die materielle Überprüfung der Entscheidung durch die höhere Instanz ermöglicht.
Im Strafverfahren ist die Sachrüge im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde vorgesehen. Nach § 281 der Strafprozessordnung (StPO) kann eine Nichtigkeitsbeschwerde wegen Nichtigkeitserklärung des Urteils erhoben werden, um materielle Fehler im Sachurteil geltend zu machen. Das bedeutet, die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer kann vorbringen, dass das erstinstanzliche Gericht Rechtsvorschriften verletzt oder wesentliche Beweisergebnisse unzureichend berücksichtigt hat. Die Sachrüge zielt darauf ab, dass die höhere Instanz, beispielsweise der Oberste Gerichtshof, das Urteil auf Rechtsfehler überprüft.
Im Zivilverfahren wird im Rahmen der Revision die Sachrüge erhoben. Nach der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO) kann eine Revision erhoben werden, um das erstinstanzliche Urteil in rechtlicher Hinsicht zu überprüfen. Bei der Sachrüge in der Revision wird die unrichtige rechtliche Beurteilung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht kritisiert. Hierbei liegt der Schwerpunkt darauf, dass die höhere Instanz die Rechtsanwendung durch die Vorinstanzen überprüft. Die Sachrüge kann mit der Behauptung einhergehen, dass das Gericht wesentliche Tatsachen oder Beweisergebnisse unzutreffend gewürdigt oder Rechtsnormen nicht korrekt angewendet hat.
Die Revisionsgerichte sind in beiden Arten von Verfahren darauf beschränkt, die rechtlichen Aspekte der Urteile zu kontrollieren und nicht den Sachverhalt als solchen neu zu beurteilen. Das bedeutet, dass neue Tatsachen in der Regel nicht eingeführt werden können, sondern nur eine rechtliche Prüfung im Rahmen der vorgelegten Beweislage und Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen erfolgt.
Zusammenfassend ist die Sachrüge ein wesentlicher Mechanismus im österreichischen Rechtsmittelrecht, der es ermöglicht, gerichtliche Entscheidungen durch höhere Instanzen materiell überprüfen zu lassen. In beiden genannten Verfahrensordnungen arbeitet die Sachrüge als Korrektiv für mögliche rechtliche Fehleinschätzungen der Vorinstanzengerichte, um so die Rechtssicherheit und Rechtsrichtigkeit zu gewährleisten.