Ein Drittstaatsangehöriger, der sich — unter Beibehaltung seines Hauptwohnsitzes in einem Drittstaat — rechtmäßig und vorübergehend im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats aufhält, um im Rahmen eines oder mehrerer befristeter Arbeitsverträge, den bzw. die dieser Drittstaatsangehöriger direkt mit dem in diesem EU-Mitgliedstaat niedergelassenen Arbeitgeber geschlossen hat, eine saisonabhängige Tätigkeit auszuüben.
Synonym(e)
- Saisonaler Migrant
- Saisonarbeitnehmer
Verwandte(r) Begriff(e)
- Vertragsarbeitnehmer
- zirkuläre Migration
Verwendungshinweis(e)
- Dieser Begriff bezieht sich speziell auf einen Drittstaatsangehörigen, auch wenn es andere Typen von Saisonarbeitern gibt, z.B. Staatsangehörige innerhalb desselben Landes sowie intra-EU Saisonarbeiter
Quelle
- Art. 3 der Richtlinie 2014/36/EU (Saisonarbeitnehmer-Richtlinie)
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