Das Schadenersatzrecht, auch Schadensrecht oder Haftpflichtrecht genannt, regelt, wann eine Person gegen eine andere einen Schadenersatzanspruch hat.
Ist ein Schaden einmal eingetreten, muss gefragt werden, wer den Schaden zu tragen hat Schadenstragung. Grundsätzlich trifft der Schaden denjenigen, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet “casum sentit dominus”. Wenn allerdings besondere Gründe “Zurechnungsgründe” vorliegen, gewährt die Rechtsordnung der geschädigten Person einen Ersatz für den erlittenen Schaden. Dabei soll eine Überwälzung des Schadens stattfinden.
Hier finden sich die grundlegenden Bestimmungen im Dreißigsten Hauptstück des zweiten Teils des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ABGB in den §§ 1293 ff. Spezielle Gesetze, wie etwa die Straßenverkehrsordnung StVO, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz EKHG, das Produkthaftungsgesetz PHG, das Atomhaftungsgesetz AtomHG, das Amtshaftungsgesetz AHG, das Organhaftpflichtgesetz OrgHG und viele mehr erweitern und ergänzen das Schadenersatzrecht.
Siehe auch
Schadenersatz
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Schadenersatzrecht.C3.96sterreich 03.11.2014
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