Ein Übereinkommen zwischen einigen EU-Mitgliedstaaten und einigen benachbarten Nicht-EU-Mitgliedstaaten bezüglich des schrittweisen Abbaus der Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen und der Einführung der Freizügigkeit für alle Staatsbürger der Vertragsparteien, anderer EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten.
Synonym(e)
- Schengen-Abkommen
- Schengener Abkommen
Verwandte(r) Begriff(e)
- Schengener Durchführungsübereinkommen
- Schengener Grenzkodex
- Schengener Informationssystem
Verwendungshinweis(e)
- Das Schengener Übereinkommen wurde am 14. Juni 1985 zwischen BE, FR, DE, LU und NL unterzeichnet.
- Der Vertrag und das Übereinkommen, die auf Grundlage dieser beiden Dokumente vereinbarten Bestimmungen sowie die damit verbundenen Vereinbarungen bilden zusammen den „Schengen-Besitzstand“. Seit 1999 ist der Schengen-Besitzstand Gegenstand eines Protokolls zum Vertrag von Amsterdam und damit in den institutionellen und rechtlichen Rahmen der Europäischen Union integriert.
- Die Regelungen für das Überschreiten der Grenzen durch Personen sind in der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) festgehalten.
- Weitere Informationen sind zu finden unter: http://ec.europa. eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/ schengen/index_en.htm
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand des Schengen-Besitzstands
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