Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Schiedsspruch“ die Entscheidung eines Schiedsgerichts in einem Schiedsverfahren. Diese Schiedsverfahren sind alternative Methoden zur Streitbeilegung, die außerhalb der staatlichen Gerichte durchgeführt werden. Der Schiedsspruch ist das Äquivalent zu einem Urteil, das von einem ordentlichen Gericht erlassen wird.
Ein Schiedsspruch ist bindend für die Parteien, die sich zuvor auf das Schiedsverfahren geeinigt haben. Diese Einigung erfolgt typischerweise durch eine Schiedsklausel im Vertrag oder durch eine separate Schiedsvereinbarung. Der rechtliche Rahmen für Schiedsverfahren in Österreich ist im 6. Abschnitt der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt, insbesondere in den Paragraphen §§ 577-618.
Der Schiedsspruch muss, um gültig zu sein, bestimmte formale Anforderungen erfüllen, die im § 606 ZPO definiert sind. Diese umfassen unter anderem die schriftliche Form, die Unterschriften der Schiedsrichter und die Angabe des Datums sowie des Ortes der Schiedsgerichtsbarkeit.
Gemäß § 607 ZPO hat der Schiedsspruch grundsätzlich dieselbe Wirkung zwischen den Parteien wie ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil. Er ist somit vollstreckbar und kann lediglich in bestimmten Ausnahmefällen angefochten werden. Eine solche Anfechtung ist im § 611 ZPO geregelt und kann zum Beispiel dann erfolgen, wenn die Schiedsvereinbarung ungültig ist, das Schiedsgericht nicht ordnungsgemäß zusammengesetzt war oder, wenn der Schiedsspruch gegen den ordre public verstößt.
Es ist wichtig zu beachten, dass Schiedsverfahren in Österreich aufgrund ihrer Effizienz, Vertraulichkeit und Flexibilität eine beliebte Methode zur Beilegung von zivilrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere im internationalen Handelsrecht, darstellen. Sie ermöglichen es den Parteien, ihre Streitigkeiten durch spezialisierte und neutral ausgewählte Schiedsrichter klären zu lassen, was oft schneller und kosteneffizienter als ein Gerichtsverfahren sein kann.