Durch eine Schiedsvereinbarung auch Schiedsvertrag‘ oder Schiedsklausel schließen die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die staatliche Gerichtsbarkeit aus und einigen sich auf eine Entscheidung durch ein Schiedsgericht. Die Schiedsvereinbarung muss nach deutschem und österreichischem Recht schriftlich erfolgen und kann bereits bei Vertragsschluss, nachträglich zu einem bestimmten Vertrag oder auch erst für einen bereits entstandenen Konflikt geschlossen werden.
Ein Schiedsvertrag ist gemäß § 577 ZPO unwirksam, wenn eine Partei ihre wirtschaftliche oder soziale Überlegenheit über die Gegenpartei ausnutzt, um den anderen Teil zum Abschluss oder zur Annahme von Bestimmungen zu nötigen.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Schiedsvereinbarung 09.11.2014
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