Im österreichischen Recht ist der Begriff der „Schlussregel“ nicht als solcher definiert oder verankert. Dieser Begriff könnte theoretisch als allgemeine Bezeichnung für Regelungen am Ende eines Rechtsdokumentes oder Gesetzes verstanden werden, ist jedoch nicht spezifisch im österreichischen Gesetz geregelt. Stattdessen könnten Schlussregeln im weitesten Sinn Bestimmungen umfassen, die den Abschluss oder die finale Auslegung von Rechtsvorschriften betreffen. Sie könnten etwa Regelungen zur Anwendung, Interpretation oder Abgrenzung betreffen, die im Text eines Gesetzes stehen.
Allerdings gibt es einige thematisch verwandte Konzepte, die etwa in der Interpretation und Anwendung von Rechtsnormen von Bedeutung sind. Einer dieser allgemeinen Prinzipien ist etwa die „Versteinerungstheorie“, die bei der Interpretation von Verfassungsbestimmungen herangezogen wird. Diese Theorie besagt, dass Begriffe im Verfassungsrecht so verstanden werden sollten, wie sie zur Zeit des Inkrafttretens der Verfassung verstanden wurden. Diese Versteinerung bietet eine Grundlage für die Rechtsfortbildung und -anwendung in einem stabilen und erwartungsgemäßen Rahmen, indem sie gewährleistet, dass die erzielten Entwicklungen in einem vorhersehbaren und geordneten Rechtsrahmen erfolgen.
Weiters könnte im weiteren Sinne die Regel des „lex specialis derogat legi generali“ als eine Form der Schlussregel betrachtet werden, wenngleich es sich dabei nicht um eine Schlussregel im formellen Sinne handelt. Diese Auslegungsregel besagt, dass spezielle gesetzliche Vorschriften Vorrang vor allgemeinen haben, wenn sich inhaltliche Überschneidungen ergeben. Diese Prinzipien sind nicht spezifisch in einem einzelnen Paragraphen festgehalten, sondern leiten sich aus der Rechtsprechung und der juristischen Interpretation ab.
Da es im österreichischen Recht somit keine spezifischen „Schlussregeln“ gibt, ist es wichtig, sich auf die allgemeinen methodologischen Ansätze der Interpretation und Rechtsanwendung zu konzentrieren, um den Sinn und Zweck von Gesetzen in ihrem Kontext richtig zu verstehen. Diese allgemeinen Auslegungsprinzipien und Methodologien helfen Juristen dabei, kohärente und vorhersehbare juristische Urteile zu fällen, indem sie die Entwicklung eines klaren und verständlichen rechtlichen Rahmens fördert.