Im österreichischen Recht ist der Begriff „Scholastik“ direkt nicht verankert, da es sich hierbei um eine historische Bezeichnung handelt, die im weitesten Sinne mit der mittelalterlichen Philosophie und Theologie in Verbindung steht. Die Scholastik war eine Methode des wissenschaftlichen Arbeitens, die vor allem in den Universitäten des Mittelalters angewendet wurde und auf der logischen Analyse sowie der Autorität von klassisch-philosophischen und religiösen Texten basierte.
Da der Begriff „Scholastik“ im österreichischen Rechtskontext nicht spezifisch gebräuchlich ist, kann ich keine direkten Paragraphen aus österreichischen Gesetzen dazu nennen. Allerdings könnte man in einem weit gefassten Sinn die „Scholastik“ im Kontext der Rechtsgeschichte oder der Entwicklung von Lehrmethoden in der Rechtswissenschaft erwähnen.
In der österreichischen Rechtslehre könnte die historische Methode der Scholastik aufgrund ihres systematischen Zugangs zur Analyse und Interpretation von Texten als Vorläufer moderner juristischer Interpretationsmethoden betrachtet werden. Die logische Auseinandersetzung und systematische Gliederung in der Scholastik haben einen gewissen Einfluss auf die Entwicklung methodischer Ansätze bei der Auslegung von Gesetzen gehabt.
Wenn der Kontext in der österreichischen Rechtswissenschaft berücksichtigt wird, könnte man auch die Rolle der Tradition und der Lehre in der juristischen Ausbildung und Rechtsprechung erwähnen, die in gewisser Weise vom scholastischen Erbe beeinflusst wird. Die österreichische Rechtswissenschaft legt großen Wert auf die systematische Analyse der Gesetzestexte sowie die historische und teleologische Auslegung, was Aspekte der scholastischen Methode widerspiegelt.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass „Scholastik“ kein Begriff ist, der direkt im österreichischen Recht verwendet wird, sondern eher im Rahmen der wissenschaftlichen Methodik und der Rechtsgeschichte Beachtung finden kann.