Im EU-Migrationskontext, ein Drittstaatsangehöriger, der in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats zugelassen wurde, um im Rahmen eines Austauschprogramms, das von einer nach den Rechtsvorschriften oder der Verwaltungspraxis des EU-Mitgliedstaats zu diesem Zweck anerkannten Organisation durchgeführt wird, ein anerkanntes Bildungsprogramm im Sekundarbereich zu absolvieren.
Verwandte(r) Begriff(e)
- Forscher
- Student
Verwendungshinweis(e)
- Am 25. März 2013 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungsoder Studienzwecken, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einem bezahlten oder unbezahlten Praktikum, einem Freiwilligendienst oder zur Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung (Neufassung der Studentenrichtlinie, COM(2013) 151 endg.), die die Begriffsbestimmung der Originalversion beibehält.
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand von Art. 2(c) der Richtlinie 2004/114/EG des Rates (Studentenrichtlinie) und Art. 3 (d) des Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einem bezahlten oder unbezahlten Praktikum, einem Freiwilligendienst oder zur Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung (Neufassung der Studentenrichtlinie, KOM(2013) 151 endg.
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