Mit Schuldnerverzeichnis wird das beim Vollstreckungsgericht geführte Verzeichnis bezeichnet, in dem alle Schuldner aufgenommen werden, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
Das Schuldnerverzeichnis ist ein amtliches Verzeichnis, in dem bestimmte von Zwangsvollstreckungen betroffene Schuldner eingetragen werden. Rechtsgrundlage sind die §§ 882b ff. ZPO. In jedem Bundesland ist ein Amtsgericht als zentrales Vollstreckungsgericht zuständig.
Die Auskunft eines Schuldners über seine Vermögensverhältnisse wird auf Veranlassung des Gerichtsvollziehers in einem elektronischen Dokument aufgenommen und in einer Datenbank beim jeweiligen Zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt. Dem Zentralen Vollstreckungsgericht, das in jedem Bundesland errichtet wird, obliegt die elektronische Verwaltung dieser Dokumente (Vermögensverzeichnisse).
Diese Eintragungen werden dann zeitnah aus allen Bundesländern in ein gemeinsames bundesweites Volllstreckungsportal (das zentrale Schuldnerverzeichnis) übertragen und bereitgestellt, so dass Gläubiger bundesweit Kenntnis über eventuelle Einträge im Schuldnerverzeichnis erlangen.
Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis erfolgt ausschließlich über das Internet. Die Einsicht ist nach einer Online-Registrierung jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Nach Erhalt der Zugangsdaten wird die Abfrage – kostenpflichtig – durchgeführt.