Schulrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Schule betreffen. Das Schulrecht regelt insbesondere die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechten und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern. Es ist Teil des öffentliches Recht öffentlichen Rechts, genauer des Besonderes Verwaltungsrecht Besonderen Verwaltungsrechts.
Das Schulrecht wurde im Jahre 1962 reformiert und die Freiheit der Pädagogik in einen rechtlichen Rahmen gegossen. Neben einer bloßen Kontrolle durch die Schulaufsichtsorgane wurde ein förmliches Verfahren vorgesehen, das in bestimmten Angelegenheiten eine Berufungsmöglichkeit an die Schulbehörden Bezirksschulräte, Landesschulräte, Stadtschulrat für Wien vorsieht. So kann zum Beispiel gegen einen Beschluss der Klassenkonferenz über das Nichtaufsteigen in die nächste Schulstufe Berufung erhoben werden, gegen einzelne Schulnoten jedoch nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Das Schulwesen ist Bundessache, den Ländern kommt jedoch im Bereich der öffentlichen Pflichtschulen Volksschule, Hauptschule, Polytechnische Schule, Sonderschule, Berufsschule die Vollziehung und die Rolle als Schulerhalter zu. Die Rolle des Schulerhalters kann jedoch durch Landesgesetze auch den Gemeinden übertragen werden. Allgemeinbildende höhere Schulen sowie Berufsbildende mittlere und höhere Schulen werden vom Bund erhalten. Die Land-und forstwirtschaftlichen Schulen das sind insbesondere die Fachschulen auf Länderebene sind von dem übrigen Schulwesen gänzlich getrennt.
Allgemeinbildende höhere Schulen sowie Berufsbildende mittlere und höhere Schulen werden vom Bund erhalten. Die Land- und forstwirtschaftlichen Schulen das sind insbesondere die Fachschulen auf Länderebene sind von dem übrigen Schulwesen gänzlich getrennt.
Neben den Verfassungsgesetzlichen Regelungen in Art. 14 und 14a B-VG finden sich Regelungen über die Schulorganisation im Schulorganisationsgesetz.
In den Angelegenheiten der Schulgeldfreiheit sowie des Verhältnisses der Schule und Kirchen Religionsgesellschaften einschließlich des Religionsunterrichtes in der Schule, können Bundesgesetze vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Gleiches gilt für ein Abgehen vom differenzierten Schulsystem in der bestehenden Form.
Das Schulrecht im engeren Sinn wird im Schulunterrichtsgesetz 1986, im Schulzeitgesetz 1985, im Schulpflichtgesetz 1985 und in den jeweils dazu ergangenen Verordnungen, zum Beispiel der Leistungsbeurteilungsverordnung geregelt.
Literatur
- Felix Jonak / Leo Kövesi Hg: Das österreichische Schulrecht. Das Standardwerk für alle Lehrerinnen und Lehrer, Schulen und Institutionen im Bildungsbereich, Österreichischer Bundesverlag, 12. , neu überarbeitete Auflage, Wien 2009 ISBN 978-3-209-06941-2
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulrecht Schulrecht_in_.C3.96sterreich 05.12.2014
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