Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Seerecht“ allgemein auf Rechtsvorschriften, die das Verhalten und die Nutzung von See- und Binnenschifffahrtsstraßen regeln. Allerdings ist das Seerecht in Österreich aufgrund seiner geografischen Lage ohne direkte Küstenlinie hauptsächlich im Kontext der Binnenschifffahrt relevant. Österreich hat über die Donau Zugang zur internationalen Schifffahrt, weshalb für das Land insbesondere die Regelungen der Donaukommission und die Donauschifffahrtsordnung von Bedeutung sind.
Im österreichischen Seerecht sind vorrangig die Schifffahrtsvorschriften auf der Donau von Relevanz. Diese sind beispielsweise im Schifffahrtsgesetz festgelegt, das Regelungen bezüglich der Schiffsführung, Schiffssicherheit, Schiffsausrüstung und ähnlichen Aspekten enthält. Das Schifffahrtsgesetz in Österreich behandelt die Administration und Durchführung der Schifffahrt auf österreichischen Binnengewässern und stellt zusammen mit internationalen Abkommen sicher, dass die Schifffahrt reibungslos und sicher durchgeführt werden kann.
Zusätzlich zum Schifffahrtsgesetz gibt es auch das Wasserstraßenverkehrsordnung (WSV), das spezifische Verkehrsregeln für Schiffe auf den österreichischen Gewässern festlegt. Diese Regeln können Aspekte wie Fahrtrouten, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Vorrangregeln umfassen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das „Seerecht“ in Österreich maßgeblich durch nationale Schifffahrtsgesetze definiert ist, die in Bezug auf internationale Abkommen und gemeinsame Schiffahrtsregeln, insbesondere die der Donaukommission, stehen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bilden eine Grundlage für die Verwaltung und Regelung der Binnenschifffahrt in Österreich, um Sicherheit und Effizienz im Wasserverkehr zu gewährleisten.