Im österreichischen Recht existiert der Begriff des „Sekundärinsolvenzverfahrens“ nicht in der gleichen Weise wie im deutschen Insolvenzrecht. In Österreich wird auf den Begriff des Sekundärinsolvenzverfahrens insbesondere im Rahmen europäischer Verfahren Bezug genommen, nämlich im Zusammenhang mit der EU-Insolvenzverordnung. Dort hat das Sekundärinsolvenzverfahren die Funktion, parallel zu einem Hauptinsolvenzverfahren in einem anderen Mitgliedstaat geführt zu werden, wenn ein Schuldner Vermögenswerte in mehreren EU-Ländern hat.
In Österreich spricht man stattdessen im Allgemeinen von internationalen Insolvenzverfahren. Das österreichische Insolvenzrecht regelt internationale Fälle unter Berücksichtigung der EU-Insolvenzverordnung, die in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt. Im österreichischen Kontext wird daher vorrangig von einem Hauptinsolvenzverfahren unter der Berücksichtigung der internationalen Zuständigkeit gesprochen.
Für die Abwicklung von grenzüberschreitenden Insolvenzfällen, zum Beispiel wenn eine Gesellschaft in mehreren Ländern tätig ist, sieht die EU-Insolvenzverordnung vor, dass das Hauptinsolvenzverfahren in jenem Mitgliedstaat eröffnet wird, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat („Centre of Main Interests“ – COMI). Befindet sich dieser Mittelpunkt in Österreich, so wird dort auch das Hauptinsolvenzverfahren abgewickelt.
Ergänzend dazu kann in einem anderen Mitgliedstaat ein Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet werden, jedoch ist dies eher eine europarechtliche als eine spezifisch österreichische Rechtskulisse. In einer solchen Konstellation darf das Sekundärverfahren lediglich hinsichtlich des Vermögens abgewickelt werden, das sich tatsächlich in diesem anderen Mitgliedstaat befindet.
Das österreichische Insolvenzrecht, insbesondere die Insolvenzordnung (IO), legt die allgemeinen Bestimmungen und Vorgaben für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens fest, bezieht sich in internationalen Fällen aber stark auf die Regelungen der EU. Die relevanten Paragraphen der österreichischen Insolvenzordnung, wie § 218 IO, behandeln die internationalen Aspekte eines Insolvenzverfahrens und tragen dazu bei, die Kompatibilität mit europäischen Regelungen sicherzustellen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das österreichische Insolvenzrecht im internationalen Kontext in erster Linie durch europäische Vorgaben geprägt ist, wobei das Konzept des Sekundärinsolvenzverfahrens eher als Bestandteil der EU-Insolvenzverordnung denn des nationalen Rechts betrachtet wird.