Selbstbehalt

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Selbstbehalt“ in erster Linie den Betrag, den ein Versicherter im Schadensfall selbst zu tragen hat, bevor die Versicherung Leistungen erbringt. Dieser Begriff findet insbesondere im Bereich der privaten Krankenversicherung, der Kfz-Versicherung und anderen Sachversicherungen Anwendung.

Ein konkretes Beispiel ist die Krankenversicherung, wo der Selbstbehalt jener Betrag ist, den der Versicherungsnehmer bei einem Arzt- oder Krankenhausbesuch selbst zahlen muss. In Österreich gibt es gesetzliche Krankenversicherungen, bei denen bestimmte Leistungen einen Selbstbehalt vorsehen, während andere (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) von der Selbstbehaltsregelung ausgenommen sein können.

Im Bereich der Kfz-Versicherung bedeutet der Selbstbehalt, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens eine vereinbarte Summe selbst bezahlt, bevor die Versicherung den restlichen Schaden übernimmt. Dies ist insbesondere bei Teil- und Vollkaskoversicherungen relevant. Der Selbstbehalt wirkt sich oft auf die Höhe der Versicherungsprämie aus: Ein höherer Selbstbehalt kann zu niedrigeren Prämien führen, da das Risiko für den Versicherer geringer ist.

Im Versicherungsvertragsrecht, geregelt im VersVG (Versicherungsvertragsgesetz), werden die Details über Selbstbehalte in den individuellen Versicherungsverträgen festgelegt. Der Selbstbehalt ist somit ein vertragliches Element, das flexibilisiert werden kann, um Versicherungsprodukte individuell anzupassen und das Risiko zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu verteilen.

Es ist wichtig, dass der Selbstbehalt im Sinne der Transparenz klar im Versicherungsvertrag festgelegt ist, damit die Versicherungsnehmer ihre potenziellen Kosten im Schadensfall realistisch einschätzen können.

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