Sendeanlagenabgabe

Die Sendeanlagenabgabe (ugs. Handymastensteuer) war eine geplante Steuer des Landes Niederösterreich, mit der jeder Mobilfunksender besteuert werden sollte. Sie hätte ab 2006 im gesamten Bundesland gelten sollen, jedoch wurde sie nach einer Einigung mit den Mobilfunkbetreibern zurückgezogen.

Ausgenommen waren Sendeanlagen, die auf öffentlichem Gut stehen oder weniger als 4 Watt Sendeleistung haben, wobei jedoch nicht näher definiert wurde, was unter dieser im Gesetzestext angeführten Sendeleistung zu verstehen war.

Die Steuer sollte eine Eindämmung der Anzahl von Sendemasten bewirken. Zum Zeitpunkt errichtete jeder Mobilfunkbetreiber bevorzugt eigene Standorte, wogegen weder die Landesregierung noch die einzelnen Gemeinden Einspruchsmöglichkeiten haben. Durch die Steuer sollte wirtschaftlicher Druck auf die Netzbetreiber ausgeübt werden, eine größere Anzahl von Sendeanlagen gemeinsam zu betreiben (Site-Sharing). Die Netzbetreiber hielten technische Gründe dagegen: Da die Funknetze in den Jahren zuvor unabhängig voneinander errichtet wurden und gewachsen sind, und die Sender damit örtlich unterschiedliche Zielgebiete zu versorgen haben, sind die Senderstandorte nicht an jedem Ort für Sharing geeignet. Wo es funktechnisch sinnvoll erscheint, werden schon seit längerem gemeinsame Standorte errichtet.

Situation im Jahr 2011

Seit dem Jahr 2005 wurden insgesamt 43 Masten abgebaut. 355 Masten bestehen, die nur von einem Netzbetreiber benutzt werden. In Niederösterreich werden etwa 64 % der Masten von mehr als einem Betreiber genutzt, während es gesamtösterreichisch nur 48 % sind.

Weblinks

Quellen & Einzelnachweise

  1. Der Mobilfunkpakt und seine Folgen. In: ORF. 6. Dezember 2011

http://de.wikipedia.org/wiki/Sendeanlagenabgabe 11.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

CHG_logo_250
stefan-gutbrunner-profil

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter