Im österreichischen Recht ist der Begriff „Separatismus“ nicht formell als juristischer Begriff kodifiziert. Während in einigen Ländern Separatismus direkt mit spezifischen Gesetzen adressiert wird, ist dies in Österreich nicht der Fall. Separatismus beschreibt generell Bestrebungen von Gruppen oder Regionen, sich von einem bestehenden Staat abzuspalten und eigenständig oder Teil eines anderen Staates zu werden.
Jedoch kann Separatismus in Österreich unter bestimmte Straftatbestände fallen, wenn er etwa durch Gewaltanwendung oder andere verfassungswidrige Mittel verfolgt wird. Zum Beispiel könnte dies durch die Anwendung der relevanten Paragraphen des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) wie Landesverrat (§ 246 StGB), Hochverrat (§ 242 StGB) oder andere staatsfeindliche Vergehen sanktioniert werden. Diese Paragraphen sind darauf ausgerichtet, die Integrität und Sicherheit der Republik Österreich zu schützen. Hochverrat bezieht sich insbesondere auf Bestrebungen, die darauf abzielen, die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern oder die Unabhängigkeit Österreichs zu gefährden. Ein Verstoß gegen diese Paragraphen setzt jedoch in der Regel das Vorliegen konkreter Handlungen voraus, die auf die gewaltsame oder anderweitig verfassungswidrige Umsetzung solcher separatistischer Ziele abzielen.
Die österreichische Verfassung legt zudem großen Wert auf die territoriale Integrität der Republik. Separatistische Bewegungen, die friedlich agieren und innerhalb des gesetzlichen Rahmens bleiben, könnten eher als politische Bewegungen betrachtet werden, die etwa durch demokratische Prozesse versuchen, ihre Ziele zu erreichen, als strafrechtlich relevante Aktionen.
Ein weiterer relevanter Kontext wäre das Recht der Minderheiten in Österreich. Die österreichische Bundesverfassung und spezifische Regelungen, wie der Staatsvertrag von Wien 1955, schützen die Rechte von Minderheiten. Diese Regelungen ermöglichen es Gruppen, kulturelle Autonomie innerhalb eines bestehenden Staates zu erhalten, ohne notwendigerweise separatistische Absichten zu verfolgen.
Zusammenfassend gibt es in Österreich keine spezifische gesetzliche Definition von Separatismus. Jedoch können darauf abzielende Handlungen durch verschiedene staatsrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen, je nach ihrer Art und Weise, rechtlich behandelt werden.