Sezession

Sezession (lat.secessio, dt. Abspaltung, Abseitsgehen, Trennung; auch: Separation) bezeichnet im politischen die Loslösung einzelner Landesteile aus einem bestehenden Staat mit dem Ziel, einen neuen souveränen Staat zu bilden. Im Zuge einer Sezession entstehen in der Regel ein oder mehrere staatliche Subjekte, und gleichzeitig existiert weiterhin der verkleinerte Altstaat, der oft auch als „Rumpfstaat“, „Reststaat“ oder „Schrumpfstaat“ bezeichnet wird. Obgleich jener vor der Teilung vorhandene Altstaat oder Zedent infolge seiner Kontinuität und Subjektidentität mit dem Rumpfstaat nicht zu den Nachfolgestaaten gehört, muss er nicht seinen traditionellen Namen behalten.

Als Separatismus (aus dem lateinischen separatus für „getrennt“, „abgesondert“) werden Sezessionsbestrebungen einer Teilbevölkerung bezeichnet. Sie gehen oft – jedoch nicht zwangsläufig – mit kriegerischen Auseinandersetzungen einher. Im engeren Sinne steht der Separatismus für die ideologische Grundlage oder die politisch-soziale Aktion, die bei Erfolg zur Sezession führt. Separatismus kann, aber muss nicht identisch sein mit Regionalismus oder Nationalismus von Minderheiten.

Recht auf Sezession

Völkerrecht

Unter Völkerrechtlern ist umstritten, ob das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch das Recht von Nationale Minderheit|Minderheiten einschließt, aus einem Staatsverband auszutreten. Die in der Rechtswissenschaft Literaturmeinung vorherrschende Meinung lehnt ein solches ”offensives Selbstbestimmungsrecht” unter Hinweis auf das Territoriale Integrität Integritätsinteresse bestehender Staatsverbände, also das ”defensive Selbstbestimmungsrecht”, ab.Herdegen, § 36 Rn 5 ff.

Problematisch ist darüber hinaus, was eigentlich ein „Volk“ im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Völker ist. Wird ein Volk nicht als solches anerkannt, werden ihm auch keine Sonderrechte zugestanden.

Es existieren etliche sezessionistische Völker und Regionen, die sowohl friedlich als auch aggressiv und militärisch nach Souveränität Unabhängigkeit streben. Unter diesen besitzen einige De jure/de facto|de facto bereits die vollständige Kontrolle über ihr Staatsgebiet Territorium. Um allerdings in die Vereinte Nationen|Vereinten Nationen als eigenständiger Staat aufgenommen zu werden, bedarf es grundsätzlich einer Mehrheit in der UN-Vollversammlung; außerdem kann die Anerkennung als Staat im Weltsicherheitsrat beantragt werden, dessen fünf ständige Mitglieder USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien zustimmen müssen.

Sonderfälle

Kein Fall von Sezession liegt im Falle des Taiwan-Konflikts vor. Taiwan hat sich zwar als Republik China infolge des Chinesischer Bürgerkrieg|Chinesischen Bürgerkrieges von China gelöst, jedoch verstehen sich bis heute beide chinesische Staaten laut ihrer Verfassung als rechtmäßige Vertreter Chinas.

Umstritten war die Rechtslage nach dem Zerfall Jugoslawiens, der teilweise als Sezession, teilweise als Dismembration angesehen wurde. Die internationale Gemeinschaft entschied sich für die letztgenannte Option Badinter-Kommission.

Siehe auch

  • De-facto-Regime

Literatur

  • Matthias Herdegen: ”Völkerrecht”. 4. Auflage, C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-53277-2.
  • Christopher Heath Wellman: ”A Theory of Secession. The Case for Political Self-Determination”. University Press, New York 2005, ISBN 978-0-521-84915-9.

Weblinks

  • http://www.eurotopics.net/de/magazin/magazin_archiv/separatimus_2007_07/ Separatismus in Europa Schwerpunkt auf eurotopics.net Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung
  • Jochen Bittner, Karin Ceballos Betancur, Reiner Luyken, Birgit Schönau, Ulrich Ladurner, Matthias Krupa: http://www.zeit.de/2012/48/Essay-Separatismus-EU-Staaten/komplettansicht ”Am prächtigsten allein–Reiche EU-Regionen wollen raus aus ihren Staaten.” Zeit Online, 2. Dezember 2012

Quellen & Einzelnachweise

  1.  Theodor Schweisfurth, Völkerrecht, Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 9 § 5.II Rn 206218.
  2. Herdegen, § 36 Rn 5 ff.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sezession 17.11.2014

 

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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