Der Begriff „Sic non“ ist kein spezifischer Begriff des österreichischen Rechts, sondern eher eine lateinische Ausdrucksweise, die in rechtlichen Kontexten verwendet wird, um Widersprüche oder Kontraste aufzuzeigen. Im österreichischen Recht als solches ist dieser Begriff nicht fest verankert oder spezifisch in gesetzlichen Texten geregelt.
Wenn es darum geht, Konzepte aus dem österreichischen Recht zu erklären, die möglicherweise in einem ähnlichen Zusammenhang stehen könnten, könnte man zum Beispiel den Sinn und Zweck des § 914 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) in Betracht ziehen. Dieser Paragraph behandelt die Auslegung von Verträgen und sieht vor, dass Verträge nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien auszulegen sind und nicht nach dem buchstäblichen Sinn der Ausdrücke. Sollte der übereinstimmende Wille der Parteien nicht feststellbar sein, so ist der Vertrag nach dem allgemeinen Verkehrsgebrauch zu interpretieren.
Ein weiterer relevanter Punkt im österreichischen Recht könnte der Grundsatz von Treu und Glauben sein, der allgemein im Zivilrecht gilt. Dieser Grundsatz fordert, dass die Parteien eines Rechtsverhältnisses fair und ehrlich miteinander umgehen sollen, was ebenfalls im ABGB verankert ist.
Dabei ist wichtig zu beachten, dass „Sic non“ nicht spezifisch für diese Paragraphen oder Rechtsprinzipien steht, sondern im Allgemeinen eine Redewendung bleibt, die in juristischen Diskussionen zur Verdeutlichung von Gegensätzen verwendet werden kann. Der Begriff selbst wäre daher eher als Teil der juristischen Rhetorik oder Methodik zu verstehen, nicht als festgelegter Rechtsbegriff des österreichischen Rechts.