Sicherheitsvertrauensperson

Die Sicherheitsvertrauensperson (SVP) nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ist ein Arbeitnehmer, der eine besondere Funktion in Bezug auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung in einem Betrieb ausübt.

Es wird von der SVP die Funktion des Arbeitnehmervertreters ausgeübt sowie die Agenden der Information und Unterstützung von Arbeitnehmern in Fällen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Dazu gehören regelmäßige Rundgänge durch den Betrieb, um eventuelle Sicherheitsmängel (herumliegende Teile, nicht abgerollte Kabeltrommeln, mangelnde Sicherheitsausrüstung am Personal) aufzuzeigen und für deren Beseitigung zu sorgen.

Bei mehr als 10 Arbeitnehmern sind SVP vorgesehen. Dieser Person muss die Gelegenheit gegeben werden, die fachlichen Kenntnisse in Form einer 24-stündigen Ausbildung zu erwerben.

Anzahl Arbeitnehmer Anzahl SVP
von bis
11 50 1
51 100 2
101 300 3
301 500 4
501 700 5
701 900 6
901 1400 7
.

Die Bestellung erfolgt auf 4 Jahre. 8 Wochen bevor diese Frist ausläuft muss der Nachfolger bestellt und der Name dem Arbeitsinspektorat mitgeteilt werden.

Die Funktion der Sicherheitsvertrauensperson erlischt:

  • wenn der/die Bedienstete die Funktion zurücklegt.
  • wenn der/die SVP auf eine Dienststelle außerhalb ihres Wirkungsbereiches versetzt wird.
  • das Dienstverhältnis der SVP beendet wird.
  • wenn die SVP mehr als 8 Wochen lang an der Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit verhindert ist.

Weblinks

  • Interessensvertretung ([1]).
  • Arbeitsinspektion ([2]).

Einzelnachweise

  1. BGBl.Nr. 450/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2001
  2. BGBl.Nr. 172/1996
  3. SVP-Verordnung (PDF; 103 kB)

http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsvertrauensperson 03.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

logo-hnp-haslinger-nagele
Bergthaler_Wilhelm_2-haslinger-nagele-800

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter