Sicherungsübereignung

Sicherungsübereignung §467. Es gelten weiters die in den §§ 1371f angeführten Gründe für die Nichtigkeit bestimmter Klauseln in Pfandbestellungsverträgen für die der Sicherungsübereignung zugrunde liegenden Abrede sinngemäß.
Jedoch gibt es hier kein mehrfaches Sicherungseigentum an einer Sache. Bei Sicherung von Forderungen verschiedener Gläubigern kommt vor allem sicherungsweises Miteigentum oder Bestellung eines Treuhänders in Frage.

Außerdem ist das Sicherungseigentum im Gegensatz zum Pfandrecht infolge des Vollrechtscharakters nicht akzessorisch–eine Auswechslung der Forderung durch entsprechende Vereinbarung ist daher möglich! außer bei Nichtbestehen der zu sichernden Forderung–Sicherungsabrede und Eigentumsübergang können unter Berufung auf das Fehlen der Geschäftsgrundlage rückwirkend beseitigt werden
Die fehlende Akzessorietät wirkt sich auch auf die Tilgung der Forderung aus, da es nicht automatisch zum Rückfallen des Eigentums an den Sicherungsgeber kommt, sondern dieser nur einen obligatorischen Anspruch auf Rückübereignung wegen Wegfalls des Sicherungszwecks hat. bei Abtretung oder Einlösung der gesicherten Forderung geht Sicherungseigentum nicht automatisch auf Zessionar über; es muss eigens sachenrechtlich übertragen werden. Verwertung üblicherweise durch freihändigen Verkauf unter Einhaltung der Beschränkungen des §§1371f – kein willkürlich oder im voraus bestimmter Preis möglich

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

daniel-schwarzl-profilbild
5,0
schwarzl-kanzlei-logo
schwarzl-kanzlei-logo
daniel-schwarzl-profilbild
5,0

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter