Sicherungsverfügung

Im österreichischen Recht handelt es sich bei der „Sicherungsverfügung“ um eine Maßnahme im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes. Sie ist Teil des vorläufigen Rechtsschutzes und findet sich vor allem in der Exekutionsordnung (EO). Die Sicherungsverfügung dient dazu, einen bestehenden oder künftig zu erwartenden Anspruch zu sichern, wenn die Gefahr besteht, dass dieser ohne diese Maßnahme vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.

Gemäß den §§ 378 ff EO kann eine Sicherungsverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens beantragt werden. Sie wird erlassen, um den Fortgang eines Hauptsacheverfahrens abzusichern. Voraussetzung dafür ist typischerweise, dass der Anspruch des Antragstellers glaubhaft gemacht werden kann und dass eine Gefahr der Vereitelung oder wesentlichen Erschwerung besteht.

Die Sicherungsverfügung ist ein flexibles Instrument und kann sich auf unterschiedliche Sicherungsmaßnahmen beziehen. Dazu zählen unter anderem:

  • die Sicherstellung von beweglichen Sachen,
  • die Untersagung bestimmter Handlungen oder
  • sonstige Maßnahmen, die zur Sicherung eines Anspruchs erforderlich sind.

Ein zentraler Punkt ist, dass die Sicherungsverfügung keine abschließende Entscheidung darstellt, sondern lediglich den Zustand bis zur Entscheidung in der Hauptsache sichert. Daher muss Gefahr im Verzug bestehen, das heißt, es darf nicht möglich sein, die Sicherung in einem regulären Verfahren ohne erhebliche Nachteile abzuwarten.

Die Sicherungsverfügung wird auf Antrag beim zuständigen Gericht erlassen. Die Entscheidung erfolgt in der Regel auf Basis schriftlicher Unterlagen; eine mündliche Verhandlung oder Anhörung der Parteien ist nur in bestimmten Fällen vorgesehen. Wird dem Antrag stattgegeben, ist der Antragsgegner an die festgelegte Anordnung gebunden, bis über die Hauptsache entschieden oder die Sicherungsverfügung aufgehoben wird.

Zusammengefasst dient die Sicherungsverfügung in Österreich dazu, Rechtspositionen temporär abzusichern, sodass nachträgliche Nachteile für den Antragsteller vermieden werden. Sie stellt sicher, dass das Hauptsacheverfahren nicht durch zwischenzeitliche Veränderungen beeinträchtigt wird, und gewährleistet damit effektiven Rechtsschutz.

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