Im österreichischen Recht wird der Begriff „Sklave“ nicht ausdrücklich in einem spezifischen Gesetz oder einem bestimmten Paragraphen definiert. Allerdings ist Sklaverei als Konzept und Praxis in Österreich illegal und wird im Kontext der Menschenrechte und strafrechtlicher Bestimmungen behandelt.
Gemäß der österreichischen Verfassung und den von Österreich ratifizierten internationalen Abkommen, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, ist die Sklaverei verboten. Diese grundlegenden Rechtsdokumente setzen den Rahmen für den Schutz der Menschenwürde und legen fest, dass niemand in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden darf.
Der relevante strafrechtliche Aspekt wird im Strafgesetzbuch (StGB) behandelt. Das StGB kriminalisiert verschiedene Formen der Ausbeutung, die der Sklaverei ähnlich sind oder mit ihr verbunden sein können. Besonders hervorzuheben ist hier der Tatbestand des Menschenhandels (§ 104a StGB), der sich gegen die Ausbeutung von Menschen richtet, sei es durch Zwangsarbeit, sexuelle Ausbeutung oder andere ausbeuterische Praktiken.
Zudem schützen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Freiheit und der körperlichen Unversehrtheit ebenfalls vor Zuständen, die mit Sklaverei in Verbindung stehen könnten. Die österreichische Gesetzgebung spiegelt somit eine klare Position gegen Sklaverei wider, auch wenn der Begriff selbst nicht explizit in einem Gesetz erwähnt wird.
Zusammenfassend ist der Schutz vor Sklaverei in Österreich durch eine Kombination von Verfassungsrecht, internationalen Abkommen und spezifischen strafrechtlichen Bestimmungen gewährleistet. Diese Regelungen zielen darauf ab, die Menschenwürde zu bewahren und jegliche Form von Zwang, Ausbeutung oder unfreiwilliger Knechtschaft zu verhindern.