Richterinnen und Richter werden von der Bundespräsidentin oder vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Soweit es sich nicht um die Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten bzw. der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten handelt, erstattet die Bundesregierung ihren Vorschlag aufgrund eines bindenden Dreiervorschlages der Vollversammlung. Ihrer beruflichen Herkunft nach stammen die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte), aus der allgemeinen Verwaltung des Bundes und der Länder, aus der Finanzverwaltung, der Rechtsanwaltschaft und von den Universitäten.
Nähere Informationen (u.a. zu Unvereinbarkeitsregelungen).
Zu besetzende Planstellen werden im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und in der Jobbörse der Republik Österreich ausgeschrieben.
Personen mit abgeschlossenem juristischem Studium können sich als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerben.