Im österreichischen Recht gibt es den Begriff „Sonderziehungsrecht“ (SZR) nicht in einem nationalen gesetzlichen Kontext. Allerdings findet der Begriff im internationalen Währungsrecht Anwendung. Das Sonderziehungsrecht ist eine internationale Reservewährung, die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) geschaffen wurde, um den internationalen Zahlungsverkehr zu unterstützen und die Liquidität der Mitgliedstaaten zu erhöhen.
Wenn man dennoch eine Parallele auf nationaler Ebene ziehen möchte, könnte man überlegen, wie Österreich mit internationalen finanziellen Operationen umgeht, insbesondere in Bezug auf seine Mitwirkung im IWF. Österreich ist Mitglied im IWF und beteiligt sich damit indirekt an den Mechanismen, die auch die Verwendung von Sonderziehungsrechten betreffen.
Im Wesentlichen geht es hierbei um die Bereitstellung von Liquidität. Länder können ihre Sonderziehungsrechte gegen frei konvertierbare Währungen tauschen, um ihre Zahlungsbilanzdefizite auszugleichen. In Österreich wäre dies in den Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums und der Österreichischen Nationalbank einzuordnen. Die gesetzlichen Grundlagen und Regelungen bezüglich der Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen und der Verwaltung von internationalen Währungsreserven befinden sich im Wesentlichen auf verwaltungsrechtlicher Ebene und sind nicht spezifisch auf Sonderziehungsrechte begrenzt.
Da der Begriff „Sonderziehungsrecht“ hauptsächlich auf internationaler Ebene relevant ist, wäre dies in Österreich vor allem aus einer Perspektive des internationalen Rechts und der internationalen Zusammenarbeit zu betrachten, anstatt eines eigenständigen nationalen Rechtsbegriffs.