Sorgfaltswidrigkeit

Sorgfaltswidrigkeit beschreibt im österreichischen Recht ein Verhalten, bei dem die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Sie ist ein zentraler Begriff im Schadenersatzrecht und spielt insbesondere bei der Prüfung von Verschulden eine Rolle (§ 1295 ff. ABGB).

Merkmale der Sorgfaltswidrigkeit

  1. Verstoß gegen die gebotene Sorgfalt:
    Eine Person handelt sorgfaltswidrig, wenn sie nicht die erforderliche Vorsicht und Umsicht walten lässt, die ein gewissenhafter und verständiger Mensch in der gleichen Situation anwenden würde.
  2. Objektiver Maßstab:
    Die Sorgfaltspflicht wird anhand eines objektiven Maßstabs beurteilt, unabhängig von den individuellen Fähigkeiten oder Kenntnissen der Person.
  3. Pflichtverletzung:
    Die Sorgfaltswidrigkeit ergibt sich aus dem Verstoß gegen gesetzliche, vertragliche oder allgemein anerkannte Verhaltenspflichten.

Beispiele für Sorgfaltswidrigkeit

  • Verkehrsrecht:
    Ein Autofahrer fährt mit unangemessener Geschwindigkeit auf einer vereisten Fahrbahn und verursacht einen Unfall.
  • Berufsrecht:
    Ein Arzt unterlässt eine medizinisch gebotene Untersuchung und gefährdet dadurch die Gesundheit des Patienten.
  • Haushaltsrecht:
    Ein Vermieter behebt einen bekannten Mangel (z. B. lockere Treppenstufen) nicht, was zu einem Unfall führt.

Rechtsfolgen

Bei sorgfaltswidrigem Verhalten, das einen Schaden verursacht, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz (§ 1295 ABGB). Voraussetzung ist, dass:

  1. Ein Schaden entstanden ist.
  2. Kausalität zwischen der Sorgfaltswidrigkeit und dem Schaden besteht.
  3. Verschulden vorliegt (außer bei Gefährdungshaftung, wo Verschulden nicht erforderlich ist).

Sorgfaltswidrigkeit wird unterschieden zwischen

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