Soziale Grundrechte sog. 2. Generation, Gleichheitsrechte, erste Generation konnte nur formale Gleichheit herstellen, um reale Gleichheit herzustellen, wurden soziale Grundrechte verankert. Staat ist zu einem aktiven Handeln verpflichtet Leistungsansprüche an den Staat soll materielle Gleichheitsbedingungen garantieren Recht auf Arbeit, Unterstützung im Krankheitsfall, Arbeitslosigkeit, usw…
Soft Law europ. Sozialcharta 1961, UN-Pakt über wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte 1966 auf nationaler Ebene seltener verankert, weil problematisch in der Durchsetzung können sie garantiert werden?:
Wirtschaftliche Lage des Staates, Verfassungsgerichtshof muss Grundrechte durchsetzen, Verfahren eher auf passive Rechte abgestimmt, schwierig, einen positiven Leistungsanspruch zu positivieren.
Verfassungsrang würde sie institutionell verankern, Verpflichtung des Staates, zumindest das gegenwärtige Niveau d. sozialen Sicherheit aufrecht zu erhalten, nach Möglichkeit verbessern Optimierungsgebot, Verschlechterungsverbot.