Die „Soziale Marktwirtschaft“ ist ein Konzept, das in Deutschland geprägt wurde und daher im österreichischen Recht nicht in der gleichen Weise verankert ist. Das österreichische Wirtschaftssystem kann jedoch als eine Form der sozialen Marktwirtschaft beschrieben werden, auch wenn der Begriff als solcher nicht ausdrücklich im österreichischen Recht vorkommt.
In Österreich wird die Wirtschaftsordnung durch eine Kombination aus freier Marktwirtschaft und sozialem Ausgleich geprägt. Die rechtlichen Grundlagen für diese Ordnung finden sich in verschiedenen Gesetzen und verfassungsrechtlichen Bestimmungen.
1. **Sozialer Ausgleich und Sozialpartnerschaft**: Ein zentrales Element der österreichischen Wirtschaftsordnung ist die Sozialpartnerschaft. Diese Kooperation zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen sowie der Regierung dient der Förderung sozialer und wirtschaftlicher Stabilität. Die Sozialpartnerschaft ist zwar nicht gesetzlich verankert, spielt aber eine wichtige Rolle in der Gestaltung der Arbeitsbeziehungen und der Wirtschaftspolitik. Diese Zusammenarbeit wird durch eine Reihe von Gesetzen unterstützt, die die Rechte der Arbeitnehmer schützen, wie das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), das unter anderem den Kollektivvertrag regelt (vgl. §§ 2 ff. ArbVG).
2. **Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen**: Österreich hat in seiner Bundesverfassung keine expliziten Bestimmungen zur Wirtschaftsordnung im Sinne der sozialen Marktwirtschaft. Der Artikel 1 B-VG legt fest, dass Österreich eine demokratische Republik ist, und impliziert eine Form der Wirtschaftsordnung, die sich an den Prinzipien der Demokratie und der sozialen Wohlfahrt orientiert.
3. **Marktwirtschaftliche Elemente**: Die österreichische Wirtschaft ist grundsätzlich marktorientiert. Das Prinzip der Freiheit des Gewerbes ist im Gewerbeordnungsgesetz (GewO) verankert und erlaubt weitgehend freien Zugang zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten, sofern bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt werden (§ 1 GewO).
4. **Soziale Sicherheit und Ausgleich**: Die soziale Absicherung der Bevölkerung wird durch eine Vielzahl von Sozialgesetzen gewährleistet, darunter das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), das Gesundheitssystem und Regelungen für Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit. Diese Gesetze bilden den Rahmen für den sozialen Ausgleich und sichern grundlegende soziale Rechte ab.
Zusammengefasst kombiniert die österreichische Wirtschaftsordnung marktwirtschaftliche Prinzipien mit einem starken sozialen Netz, das durch die Sozialpartnerschaft und zahlreiche gesetzliche Regelungen unterstützt wird. Während der Begriff der „Sozialen Marktwirtschaft“ nicht explizit verwendet wird, spiegelt das System in Österreich dennoch die grundlegenden Prinzipien wider, die auch in einer sozialen Marktwirtschaft zu finden sind: wirtschaftliche Freiheit kombiniert mit sozialem Ausgleich.