Institutionen, die Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Regierungen repräsentieren und die sich zu Gesprächen und Verhandlungen bezüglich Arbeit, soziale und wirtschaftliche Praktiken, Politik und Gesetzgebung treffen.
Verwendungshinweis(e)
- Das Konzept der „Sozialpartner“ ist für die Struktur und Unternehmensführung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wichtig, und es ist auch in den Artikeln 152 und 153 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäpischen Union niedergelegt.
Quelle
- Abgeleitet vom EMN von der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und Artikel 152 und 153 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EUAV)
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