Geld- oder Sachleistungen des Sozialversicherungssystems an private Haushalte oder Einzelpersonen, um ihnen die Belastung durch ein bestimmtes Risiko oder Bedürfnis oder mehrere bestimmte Risiken oder Bedürfnisse, die im System der Europäischen Kommission zur gegenseitigen Information über den sozialen Schutz definiert sind, abzunehmen.
Unterbegriff(e)
- Zugang zu medizinischer Versorgung
Verwendungshinweis(e)
Das System der Europäischen Kommission zur gegenseitigen Information über den sozialen Schutz (MISSOC) verwendet die folgende Aufteilung in 11 Gruppen oder Bereiche, die bestimmten Risiken gewidmet sind:
- Krankheit – Sachleistungen
- Krankheit – Geldleistungen
- Mutterschaft – Vaterschaft
- Invalidität
- Alter 6. Hinterbliebene
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Familienleistungen
- Arbeitslosigkeit
- Mindestsicherung
- Langzeitpflege
Quelle
- Abgeleitet vom EMN anhand von Art.2 der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 (ESSOSS- Verordnung) und des Systems der Europäischen Kommission zur gegenseitigen Information über den sozialen Schutz (MISSOC)
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