Im österreichischen Recht findet der Begriff „Spruchkammer“ keine direkte Entsprechung, wie er im deutschen Recht während der Entnazifizierung nach dem Zweiten Weltkrieg verwendet wurde. Stattdessen gibt es in Österreich andere institutionelle und rechtliche Strukturen für die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten, die im Zusammenhang mit Verwaltungs- oder Justizverfahren stehen.
Wenn man an eine ähnliche Funktion oder Aufgabe innerhalb des österreichischen Rechtssystems denkt, könnte man über Gremien oder Kollegialorgane nachdenken, die in bestimmten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren eingesetzt werden. Beispielsweise gibt es im Bereich der Gerichtsbarkeit Kollegialgerichte, wie etwa die Senate bei den Landesgerichten oder beim Obersten Gerichtshof, die in kollektiver Form über bestimmte Fälle entscheiden.
Im Verwaltungsrecht gibt es den Begriff „Senat,“ der als Entscheidungsgremium in verschiedenen Verwaltungsbehörden fungiert, insbesondere in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Diese Senate setzen sich aus mehreren Mitgliedern zusammen und entscheiden etwa über Beschwerden gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden.
Ein weiteres Beispiel für ein kollegiales Entscheidungsorgan wäre die Funktion von Schlichtungseinrichtungen oder Kommissionen, die in bestimmten Bereichen des Verwaltungsrechts oder der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zum Einsatz kommen, um Streitigkeiten zu lösen oder Empfehlungen zu treffen.
Obwohl sich diese Organe nicht direkt als „Spruchkammern“ im klassischen Sinne bezeichnen lassen, erfüllen sie funktional ähnliche Aufgaben, indem sie als mehrköpfige Gremien rationale und faire Entscheidungen im Rahmen ihres rechtlichen Auftrags treffen. Beachtet werden muss, dass solche Gremien in der Regel durch spezielle Gesetze oder Verordnungen geregelt werden, die die Zusammensetzung, Zuständigkeit und Verfahrensweise definieren.