Die Staatsanwaltschaften sind besondere, von den Gerichten getrennte Organe, die vor allem die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahrnehmen. Dazu gehört primär die Anklageerhebung und -vertretung im Strafprozess. Sie werden daher auch als Anklagebehörden bezeichnet. Ihnen obliegt auch die Führung des Ermittlungsverfahrens im Strafverfahren.
Die Staatsanwaltschaften sind von den Gerichten getrennte Organe der Gerichtsbarkeit und genießen keine Unabhängigkeit. Sie sind hierarchisch organisiert und an die Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und letztlich des Bundesministers für Justiz gebunden. Das Weisungsrecht ist gesetzlich genau geregelt; Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und des Bundesministers für Justiz dürfen nur schriftlich und mit Begründung ergehen. Außerdem muss eine Weisung im Strafakt ersichtlich gemacht werden. Der Bundesminister für Justiz steht unter Ministerverantwortlichkeit und ist dem Parlament zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet. In den einzelnen Staatsanwaltschaften haben die Mitarbeiter die Weisungen des Behördenleiters zu befolgen, sie können jedoch–wenn sie eine Weisung für rechtswidrig halten–eine schriftliche Weisungserteilung verlangen und sich sogar von der Behandlung der betreffenden Strafsache entbinden lassen. Die Staatsanwaltschaften sind also in einem System der Über-und Unterordnung organisiert; dies ist auch deshalb erforderlich, weil deren Entscheidungen im Gegensatz zu gerichtlichen Entscheidungen mit Rechtsmittel nicht anfechtbar sind. Die Organisationsebenen der Staatsanwaltschaften entsprechen im Wesentlichen den Stufen der Gerichtsorganisation.
Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Den dort tätigen Staatsanwälten obliegt die Anklageerhebung und -vertretung sowohl vor dem Landesgericht als auch vor den Bezirksgerichten des jeweiligen Landesgerichtssprengels. Vor den Bezirksgerichten vertreten üblicherweise Bezirksanwälte die Anklage. Sie sind besonders, aber nicht akademisch ausgebildete Fachbeamte.
Quellen
http://justiz.gv.at/web2013/html/default/8ab4a8a422985de30122a92877dc6347.de.html 23.09.2014