Der Begriff „Staatsverschuldung“ im österreichischen Recht bezeichnet die Verpflichtungen des Staates, insbesondere des Bundes, finanzielle Mittel von Dritten aufzunehmen, um seine Aufgaben zu erfüllen. Dies betrifft vor allem die Schulden, die durch die Aufnahme von Krediten und die Ausgabe von Anleihen entstehen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Staatsverschuldung in Österreich finden sich primär im Bundesfinanzgesetz, das jährlich vom Nationalrat beschlossen wird. Hier werden die Ermächtigungen festgelegt, wie viel der Bund an Krediten aufnehmen darf, um das Budgetdefizit zu finanzieren.
Das Bundeshaushaltsgesetz (BHG) bildet den rechtlichen Rahmen für die Erstellung und Vollziehung des Bundesbudgets und enthält Regelungen zu Haushaltsgrundsätzen, einschließlich der Kreditaufnahme. Beispielsweise sind in den §§ 67 ff. BHG die Bestimmungen zur Kreditoperation geregelt. Diese Bestimmungen bestimmen die genauen Modalitäten der Kreditaufnahme und Creditoperationen, einschließlich der Genehmigung durch den Nationalrat.
Des Weiteren hat der Rechnungshof die Aufgabe, die Staatsverschuldung zu überwachen. Er prüft die Gebarung der öffentlichen Haushalte und kann somit Mängel oder Risiken aufzeigen, die durch eine übermäßige Verschuldung entstehen könnten.
Es existieren auch europarechtliche Rahmenbedingungen, die die Staatsverschuldung beeinflussen, besonders durch die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts der Eurozone. Diese Regelungen setzen Grenzen für die Verschuldung, die auch in der österreichischen Gesetzgebung zu berücksichtigen sind.
Zusammengefasst stellt die Staatsverschuldung Österreichs die vom Bund eingegangenen finanziellen Verbindlichkeiten dar, die im Einklang mit nationalen und europäischen gesetzlichen Bestimmungen stehen müssen. Die genauen Modalitäten sind in verschiedenen Gesetzestexten geregelt, die sicherstellen, dass die Kreditaufnahme im Rahmen demokratisch legitimierter Entscheidungsprozesse erfolgt.