Unter einer Staatszielbestimmung versteht man die Definition eines Ziels, welches ein Staatsgebilde zu erreichen sucht. Die Staatsziele werden in der jeweiligen Verfassung festgeschrieben, bedürfen aber einer konkreten Umsetzung durch Gesetz, Verordnung oder Satzung. Da Staatsziele zwar Aufgaben an den Staat stellen, aber nicht regeln, wie diese Ziele konkret erreicht werden sollen, hat der Gesetzgeber eine weite Einschätzungsprärogative bezüglich der Umsetzung.
Von Grundrechten unterscheiden sich die Staatszielbestimmungen dadurch, dass sie kein subjektives Recht begründen und somit nicht einklagbar sind.
Staatszielbestimmungen sind eine Art von Verfassungsauftrag. Sie haben eine gewisse Ähnlichkeit mit Grundrechtsbestimmungen, unterscheiden sich von diesen aber dadurch, dass sie keine subjektiven Rechte gewährleisten.
Ein spezifisches Problem von Verfassungsaufträgen, das sich aber auch in der Grundrechtsjudikatur, insbesondere beim Gleichheitssatz stellt, liegt darin, wie der Verfassungsgerichtshof auf Unterlassungen des Gesetzgebers reagieren kann. Während die ältere Judikatur eine Untätigkeit des Gesetzgebers pauschal als nicht sanktionierbar bezeichnet, hebt die neuere Rechtsprechung Regelungen auf, die einen “Verfassungsauftrag” unvollkommen ausführen.
Abgrenzung Staatszweck−Staatsziel
Die Lehre vom Staatszweck ist die ältere Lehre; sie bezieht sich auf grundsätzliche, Rechtspositivismus überpositive Zwecke des Staats. Die heutigen Staatszielbestimmungen hingegen betreffen nur punktuelle Aufgaben des StaatesUlrich Scheuner, Teilweise wird auch zwischen Staatszielen, die keine andauernde Aufgabe sind wie das frühere Wiedervereinigungsgebot im Grundgesetz und andauernden Staatsaufgaben wie zum Beispiel die Kultur-oder Sportförderung in einigen deutschen Landesverfassungen unterschieden. ”Staatszielbestimmungen”, in: Ders., ”Staatstheorie und Staatsrecht. Gesammelte Schriften” hgg. von Joseph Listl und Wolfgang Rüfner, Berlin 1978, S. 223 237..
Staatsaufgaben kannte schon die Antike. Gelegentlich wurde auch auf römischen Münzen auf einige Staatsaufgaben, wie z. B. die Sicherung der Getreideversorgung, hingewiesen.”Staatsaufgaben auf römischen Münzen”, Hermann Junghans, Geldgeschichtliche Nachrichten, September 2011, S. 244-249
Beispiele
- Der umfassende Umweltschutz Artikel 1 B-VG
- Gleichheit in allen Bereichen des täglichen Lebens Artikel 7 B-VG
- die umfassende Landesverteidigung Artikel 9a B-VG
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsziel 30.11.2014
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