Status ad quem

Der Begriff „Status ad quem“ ist primär kein spezifischer Rechtsbegriff und wird im österreichischen Rechtssystem nicht offiziell verwendet. Er stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich „Zustand bis zu dem“. Im rechtlichen Kontext, insbesondere in der Fristenberechnung, könnte dies als Endpunkt einer Frist angesehen werden. In Österreich ist die Fristenberechnung ein wesentlicher Aspekt, da sie bestimmt, bis wann eine Handlung vorgenommen werden muss oder ab wann Konsequenzen wirksam werden.

Im österreichischen Recht ist die Berechnung von Fristen in verschiedenen Paragraphen geregelt, die etwa im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) oder in der Zivilprozessordnung (ZPO) zu finden sind. Beispielsweise legt das ABGB in § 902 fest, wie Fristen zu berechnen sind: Eine Frist beginnt mit dem Tag, der dem Ereignis folgt, welches die Frist auslöst, es sei denn, es ist etwas anderes bestimmt. Ist das Ende der Frist ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag, so verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.

Ein weiteres Beispiel wäre die Regelung in der Verwaltungsverfahrensgesetz (VVG), die ebenfalls Fristen regelt, welche oft auf den letzten Tag eines Monats fallen. Hier ist genauso die Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen relevant, um zu bestimmen, wann eine Frist tatsächlich endet.

Der Begriff „Status ad quem“, obwohl nicht explizit im österreichischen Recht verwendet, könnte also im Sinne dieser Fristregelungen sinngemäß aufgefasst werden, um zu bestimmen, bis wann eine rechtliche Verpflichtung erfüllt sein muss. Die genaue Anwendung oder das Verständnis würde von der jeweiligen Rechtslage und den spezifischen Bestimmungen der betreffenden gesetzlichen Regelungen abhängen.

Im praktischen juristischen Kontext in Österreich würde der Begriff wahrscheinlich nicht verwendet werden, sondern vielmehr die oben genannten klaren gesetzlichen Regelungen zur Fristenberechnung. Diese gewährleisten, dass sowohl Gerichte als auch Bürger eine klare und verbindliche Orientierung darüber haben, wann Fristen beginnen und enden.

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