Das Statut lat. ”statutum” „Festsetzung“, oft auch im Plural ”Statuten” verwendet, bezeichnet:
- allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation
- in der allgemeinen Rechtsgeschichte die Ordnungen und Regeln von Körperschaften, siehe Körperschaft
- einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine Institution konstituiert statuiert, siehe Statut Völkerrecht
- im internationalen Privatrecht diejenige Rechtsordnung, die zur Entscheidung in der Sache heranzuziehen ist, siehe Personalstatut
- eine Satzung eines privatrechtlichen Verbands/Vereins, siehe Satzung Privatrecht
- im Kommunalrecht den Rechtsstatus einer Kommune, siehe Statutarstadt
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Statut 03.11.2014
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