Das Steuerschuldverhältnis ist eine öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung und die Anspruchsgrundlage für alle Steuern, steuerlichen Nebenleistungen und Steuervergütungen.
Im Steuerrecht nennt man die Steuerschuld auch Abgabenschuld. Die Entstehung der Abgabenschuld ist wie im deutschen Steuerrecht an die Verwirklichung des steuergesetzlichen Tatbestands geknüpft. Das österreichische Steuerrecht kennt folgende Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis:
- Abgabenschuld § 1 BAO Bundesabgabenordnung Bundesabgabenordnung BAO
- Beihilfen aller Art § 2 lit. a BAO
- Erstattungen, Vergütungen und Abgeltungen von Abgaben und Beiträgen § 2 lit. b BAO
- Nebenansprüche § 3 Abs. 2 BAO, insbesondere Verspätungszuschläge, Zinsen, Verfahrenskosten und Säumniszuschläge
Literatur
- Josef Schneider: Steuerschuldverhältnis. In: Finanz und Steuern Band 16: Lexikon des Steuerrechts. Schäffer-Pöschel, Stuttgart 2008
- Gerold Stoll Hrsg: Steuerschuldverhältnis. In: Schriften zum österreichischen Abgabenrecht, Band 4 LexisNexis, Wien 2000
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerschuldverh C3%A4ltnis Rechtslage in .C3.96sterreich 25.11.2014
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