Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.
In Österreich gibt es die “Privatstiftung“ gemäß “Privatstiftungsgesetz“ PSG, 1993 oder “Sparkassengesetz“ und die meist alten Stiftungen nach den Fonds- und Stiftungsgesetzen der Bundesländer und des Bundes. Eine Privatstiftungkann einen rein privatrechtlichen Zweck aufweisen. Österreichische Stiftungen dienen im Wesentlichen der Verwaltung von Vermögen, dem gestifteten “Stammvermögen“. Sie dürfen keine gewerbsmäßige Tätigkeit betreiben. Privatstiftungen können gemeinnützig sein, müssen es aber nicht. Überwiegend werden sie zu privatnützigen Zwecken errichtet. Mischformen nennt man doppelnützig.
Die Privatstiftung muss einen Vorstand haben, der aus mindestens drei Personen besteht. Begünstigte, deren Ehegatten und nahe Angehörige können nicht Mitglied des Stiftungsvorstands werden.
Wird Vermögen auf eine privatnützige Privatstiftung übertragen, kommt ein ermäßigter Steuersatz zur Anwendung Stiftungseingangssteuer. Bei der Ausschüttung von Mitteln an die Begünstigten muss die Privatstiftung auf den ausgeschütteten Betrag Kapitalertragsteuer für Rechnung des Begünstigten an das Finanzamt abführen. Im Ergebnis wird also die Übertragung auf die Stiftung gering besteuert und es kommt zu einer nachgelagerten Besteuerung bei der Ausschüttung.