Die Störung der Religionsausübung ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Religionsfreiheit. Sie steht in mehreren Staaten unter Strafe. Dabei sind sowohl die Gottesdienste als auch die Orte der Religionsausübung geschützt.
Die ”Störung einer Religionsübung” ist in § 189 StGB unter Strafe gestellt. Die Tat kann dabei mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen oder mit Freiheitsstrafe bis sechs Monate bestraft werden. Wenn bei der Tatausführung Gewalt angewandt wurde, ist eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren möglich.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rung_der_Religionsaus%C3%BCbung 08.11.2014
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