Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Strafanzeige“ die Mitteilung eines Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden, der den Verdacht einer Straftat begründet. Eine Strafanzeige kann sowohl von Privatpersonen als auch von Behörden oder anderen öffentlichen Stellen erstattet werden.
Die gesetzliche Grundlage für die Strafanzeige findet sich hauptsächlich in der Strafprozessordnung (StPO). Gemäß § 78 StPO ist jeder, der Kenntnis von einer strafbaren Handlung erlangt, berechtigt, bei einer Staatsanwaltschaft, Sicherheitsbehörde oder Kriminalpolizei Anzeige zu erstatten. Die Anzeigenerstattung ist formlos möglich, kann mündlich oder schriftlich erfolgen und ist nicht an besondere Fristen gebunden.
Wichtig ist es, zwischen der Strafanzeige und dem Strafantrag zu unterscheiden. Während eine Strafanzeige lediglich den Verdacht einer Straftat anzeigt, handelt es sich beim Strafantrag um die Erklärung eines Antragsberechtigten, dass eine bestimmte Straftat strafrechtlich verfolgt werden soll. In bestimmten Fällen setzt die Strafverfolgung das Vorliegen eines solchen Strafantrags voraus, etwa bei bestimmten Delikten, die nur auf Verlangen eines Opfers verfolgt werden, sogenannten Antragsdelikten.
Bei einer Strafanzeige haben die Strafverfolgungsbehörden die Verpflichtung, den angezeigten Sachverhalt aufzuklären und gegebenenfalls Ermittlungen einzuleiten, sofern ein Anfangsverdacht vorliegt. Dieser Meilenstein im Verfahren dient dem Schutz der öffentlichen Interessen und der Einleitung des Ermittlungsverfahrens, das durch die Staatsanwaltschaft geleitet wird.
Im Rahmen der Anzeigenerstattung ist keine rechtliche Beratungspflicht für die Anzeigeerstattenden vorgesehen, jedoch können Rechtsanwältinnen und -anwälte konsultiert werden, um die Anzeige präzise zu formulieren und relevante Informationen bereitzustellen.
Zusammenfassend spielt die Strafanzeige im österreichischen Recht eine wesentliche Rolle zur Initiierung des Strafverfahrens und ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, ihre Ermittlungen aufzunehmen und die rechtlichen Schritte zur Ahndung von Straftaten einzuleiten.