Strafen und Verjährung

Wie hoch sind Strafen im Strafrecht?

Die Höhe der Strafe ist den jeweiligen Delikten z.B. Körperverletzung zu entnehmen.

Wann verjähren die Taten?

Grundsätzlich richtet sich die Verjährungsfrist nach der Strafdrohung. So verjähren leichte Körperverletzungen nach drei Jahren, eine schwere Körperverletzung oder ein sexueller Missbrauch von Unmündigen nach fünf Jahren, eine Vergewaltigung nach zehn Jahren. Bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger (ebenso wie bei Vergewaltigung) mit schwerer Körperverletzung – wozu etwa auch Traumatisierungen zählen können – beträgt die Verjährungsfrist zwanzig Jahre. Sexueller Missbrauch von Unmündigen mit Todesfolge und Vergewaltigung mit Todesfolge verjähren überhaupt nicht.

Bei Gewalt-, Freiheits- und Sexualdelikten gegen Minderjährige – wenn also jemand bis zum 18. Lebensjahr Opfer einer solchen Tat geworden ist – beginnt die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers zu laufen. Ist z.B. jemand im Alter von sechs Jahren Opfer eines sexuellen Missbrauchs geworden, verjährt die Straftat frühestens mit Vollendung des 33. Lebensjahres (ohne Penetration und ohne dass dieser zu einer schweren Körperverletzung oder Schwangerschaft geführt hätte); spätestens mit Vollendung des 48. Lebensjahres des Opfers, wenn die Tat eine schwere Körperverletzung zur Folge gehabt hat. Allerdings muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass ein langer Zeitablauf die Nachweisbarkeit der Tat in der Regel erheblich erschwert.

Im Übrigen tritt die Verjährung nicht ein, wenn der Täter während der Verjährungsfrist neuerlich einen Missbrauch begeht, bevor auch für diese Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Da die Verjährung von Straftaten oft ein diffiziles Rechtsproblem darstellt, wird empfohlen im Zweifel jedenfalls juristische Hilfe (Amtstag, anwaltliche Auskunft,..) in Anspruch zu nehmen.

Quellen

https://www.gewaltinfo.at/recht/delikte/rechtlicher_rahmen.php, zuletzt abgerufen am 17.09.2020

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