Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Straffreiheit“ darauf, dass eine bestimmte Handlung, die normalerweise als Straftat angesehen wird, unter bestimmten Umständen nicht zur Verhängung einer Strafe führt. Dies bedeutet, dass der Täter trotz des Vorliegens eines typischen Deliktsmerkmals nicht bestraft wird. Es gibt mehrere Situationen, in denen Straffreiheit eintreten kann, darunter zum Beispiel:
1. Rechtsfertigungsgründe: In Österreich gibt es gesetzlich anerkannte Gründe, die eine ansonsten strafbare Handlung rechtfertigen können. Dazu gehören Notwehr (§ 3 StGB) und rechtfertigender Notstand (§ 10 StGB). In solchen Fällen handelt die Person zwar tatbestandsmäßig, aber eben gerechtfertigt, sodass keine Strafe verhängt werden darf.
2. Entschuldigungsgründe: Entschuldigungsgründe schließen die Schuld aus, wodurch ebenfalls Straffreiheit eintritt. Ein Beispiel hierfür wäre der entschuldigende Notstand (§ 10 StGB), in dem eine Person eine Handlung begeht, um eine Gefahr von sich oder anderen abzuwenden, und es keine andere zumutbare Möglichkeit gibt, die Gefahr abzuwenden.
3. Rücktritt vom Versuch: Nach § 16 StGB bleibt ein Straftäter im Falle eines strafbaren Versuchs straffrei, wenn er freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Hier ist die Freiwilligkeit und das aktive Verhindern wesentlich, um die Straffreiheit zu erlangen.
4. Selbstanzeige: In manchen Fällen führt eine rechtzeitige Selbstanzeige dazu, dass Straffreiheit gewährt wird, etwa im Bereich bestimmter Finanzvergehen. Der Täter zeigt seine Tat selber bei der Behörde an, bevor sie entdeckt wird, und leistet gegebenenfalls Schadensersatz.
5. Besonderheit bei jugendlichen Tätern: Das Jugendstrafrecht sieht vor, dass unter bestimmten Bedingungen von der Verhängung oder Vollstreckung einer Strafe abgesehen werden kann.
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Straflosigkeit und Straffreiheit zu beachten. Straflosigkeit bedeutet, dass das Gesetz eine Handlung von vornherein nicht als strafbar einstuft, während Straffreiheit bedeutet, dass eine an sich strafbare Handlung unter bestimmten Umständen nicht bestraft wird. Die Details dieser Bestimmungen sind im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) festgelegt.