Strafgesetzbuch

Das Strafgesetzbuch (Abkürzung StGB, bei nötiger Abgrenzung auch StGB) regelt die grundlegenden Materien des Strafrechts.

Aufbau

Das StGB ist in zwei Hauptteile gegliedert. Man unterscheidet den Allgemeinen Teil (§§ 1–74) und den Besonderen Teil (§§ 75–321k). Der Allgemeine Teil wird weiters in den AT I (§§ 1–16) und den AT II (§§ 17–74) unterteilt. Beim Besonderen Teil spricht man vom BT I (§§ 75–169) und dem BT II (§§ 169–321k). Teilweise wird der Besondere Teil auch dreigeteilt, wobei die Vermögensdelikte dann den BT II bilden.

Allgemeiner Teil I

Der Allgemeine Teil I (AT I) behandelt die Lehre von der Straftat. Er beinhaltet die Rechtsfolgevoraussetzungen wie

  • den Grundsatz nullum crimen sine lege (inklusive Analogieverbot zuungunsten des Angeklagten) – § 1,
  • Begehung durch Unterlassung – § 2,
  • Notwehr – § 3,
  • den Grundsatz nulla poena sine culpa – § 4,
  • Vorsatz – § 5,
  • Fahrlässigkeit – § 6 und § 7,
  • Entschuldigender Notstand – § 10,
  • Zurechnungsunfähigkeit – § 11,
  • Beteiligung – § 12 und § 13,
  • Versuch – § 15 und § 16

Allgemeiner Teil II

Der Allgemeine Teil II (AT II) behandelt die Lehre von den Folgen der Straftat:

  • Strafen – §§ 18–19a,
  • Abschöpfung der Bereicherung – §§ 20–20c,
  • Vorbeugende Maßnahmen – §§ 21–25,
  • Strafbemessung – §§ 32–41a,
  • Bedingte Strafnachsicht und Entlassung – §§ 43–47,
  • Probezeit – §§ 48 ff.,
  • Verjährung – §§ 57–60,
  • den Geltungsbereich des StGB – §§ 61–67
  • und Begriffsbestimmungen – §§ 68–74.

Besonderer Teil

Im Besonderen Teil (BT) sind die einzelnen Delikte normiert. Geordnet sind die Delikte nach dem Rechtsgut, das durch den jeweiligen Tatbestand geschützt wird. Sie werden in folgenden Abschnitten zusammengefasst:

  1. Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
  2. Schwangerschaftsabbruch
  3. Strafbare Handlungen gegen die Freiheit
  4. Strafbare Handlungen gegen die Ehre
  5. Verletzungen der Privatsphäre und bestimmter Berufsgeheimnisse
  6. Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen
  7. Gemeingefährliche strafbare Handlungen und strafbare Handlungen gegen die Umwelt
  8. Strafbare Handlungen gegen den religiösen Frieden und die Ruhe der Toten
  9. Strafbare Handlungen gegen Ehe und Familie
  10. Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung
  11. Tierquälerei
  12. Strafbare Handlungen gegen die Zuverlässigkeit von Urkunden und Beweiszeichen
  13. Strafbare Handlungen gegen die Sicherheit des Verkehrs mit Geld, Wertpapieren, Wertzeichen und unbaren Zahlungsmitteln
  14. Hochverrat und andere Angriffe gegen den Staat
  15. Angriffe auf oberste Staatsorgane
  16. Landesverrat
  17. Strafbare Handlungen gegen das Bundesheer
  18. Strafbare Handlungen bei Wahlen und Volksabstimmungen
  19. Strafbare Handlungen gegen die Staatsgewalt
  20. Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden
  21. Strafbare Handlungen gegen die Rechtspflege
  22. Strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen
  23. Amtsanmaßung und Erschleichung eines Amtes
  24. Störung der Beziehungen zum Ausland
  25. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen

Nebenstrafrecht

Wie in vielen anderen Staaten sind zahlreiche Tatbestände nicht im StGB direkt, sondern in diversen Nebengesetzen erfasst. Diese Bestimmungen bezeichnet man in Österreich zusammenfassend als Nebenstrafrecht. Wichtige strafrechtliche Nebengesetze sind:

  • Jugendgerichtsgesetz 1988 (JGG),
  • Mediengesetz (MedienG),
  • Pornographiegesetz (PornoG),
  • Verbotsgesetz 1947 (VerbotsG) (Verbot des Nationalsozialismus),
  • Waffengesetz (WaffG),
  • Militärstrafgesetz (MilStG),
  • Finanzstrafgesetz (FinStrG),
  • Datenschutzgesetz (DSG)

Darüber hinaus finden sich auch in einigen anderen Gesetzen strafrechtliche Bestimmungen, etwa im Urheberrechtsgesetz (UrhRG).

Eine Besonderheit des österreichischen Strafrechts ist das relativ große Ermessen bei der Strafbemessung. So reicht der Strafrahmen bei Mord (§ 75) von zehn Jahren bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe, kann aber bei Überwiegen der Milderungsgründe auf bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe reduziert werden (§ 41 Abs. 1 Z 1). Dieser Spielraum besteht, da im österreichischen StGB das Prinzip des Einheitstäters gilt (§ 12) und nicht – wie etwa in Deutschland – detaillierte Regelungen zu Täterschaft und Teilnahme an einer Straftat existieren.

Siehe auch

  • Liste der Delikte des österreichischen Strafgesetzbuches (mit den Namen der Paragrafen und dem Strafrahmen)

Literatur

  • Helmut Fuchs: Österreichisches Strafrecht. Allgemeiner Teil I. 7. Auflage. Springer, Wien/New York 2008, ISBN 978-3-211-74422-2.
  • Stefan Seiler: Strafrecht Allgemeiner Teil I, Grundlagen und Lehre von der Straftat. 2. Auflage. facultas.wuv, Wien 2011, ISBN 978-3-7089-0758-1.
  • Stefan Seiler: Strafrecht Allgemeiner Teil II, Strafen und Maßnahme. 5. Auflage. Verlag Österreich, Wien 2012, ISBN 978-3-7046-5761-9.
  • Neumair/Wilke: Strafrecht Allgemeiner Teil II. 8. Auflage. Lexis Nexis ARD ORAC Verlag, Wien 2013, ISBN 978-3-7007-5584-5.
  • Christian Bertel, Klaus Schwaighofer: Österreichisches Strafrecht. Besonderer Teil I (§ 75 bis 168b StGB). 10. Auflage. Springer, Wien/New York 2008, ISBN 978-3-211-74135-1.
  • Christian Bertel, Klaus Schwaighofer: Österreichisches Strafrecht. Besonderer Teil II (§§ 169 bis 321 StGB). 8. Auflage. Springer, Wien/New York 2008, ISBN 978-3-211-09466-2.
  • Diethelm Kienapfel, Frank Höpfel: Grundriss des österreichischen Strafrechts. 13. Auflage. Manz, Wien 2009, ISBN 978-3-214-12190-7.
  • Diethelm Kienapfel, Hans Valentin Schroll: Studienbuch Strafrecht. Besonderer Teil. Band I: Delikte gegen Personenwerte. 5. Auflage. Manz, Wien 2003, ISBN 3-214-10565-5.
  • Diethelm Kienapfel, Kurt Schmoller: Studienbuch Strafrecht. Besonderer Teil. Band II. Delikte gegen Vermögenswerte. 1. Auflage. Manz, Wien 2003, ISBN 3-214-10570-1.
  • Diethelm Kienapfel, Kurt Schmoller: Studienbuch Strafrecht. Besonderer Teil. Band III. Delikte gegen sonstige Individual- und Gemeinschaftswerte. 1. Auflage. Manz, Wien 2005, ISBN 3-214-14962-8.
  • Michael Beyrer, et al.: Strafgesetzbuch – Polizeiausgabe. ProLibris-Verl., Linz 2015, ISBN 978-3-99008-465-6.

Weblinks

  • Geltende Fassung des Strafgesetzbuchs im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS)
  • Christian Rosbaud: Änderungen des StGB im Überblick Stand: 1. Jänner 2017, Website der Universität Salzburg

Einzelnachweise

  1. Josef Pauser: Landesfürstliche Gesetzgebung (Policey-, Malefiz- und Landesordnungen). In: Josef Pauser, Martin Scheutz, Thomas Winkelbauer (Hrsg.): Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.–18. Jahrhundert). Ein exemplarisches Handbuch (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung). Band 44. Oldenburg, Wien 2004, ISBN 3-7029-0477-8, S. 216–229 (Sonderdruck bei Josef Pauser [PDF; 413 kB; abgerufen am 10. September 2013]).
  2. Andrea Griesebner: Konkurrierende Wahrheiten. Malefizprozesse vor dem Landgericht Perchtoldsdorf im 18. Jahrhundert (= Frühneuzeit-Studien. Band 3). Böhlau Verlag, Wien 2000, ISBN 3-205-99296-2, III. Das Strafrecht, S. 47–48, 53 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 10. September 2013]).
  3. RGBl. Nr. 117/1852
  4. Kundmachung des Staatsamtes für Justiz vom 3. November 1945 über die Wiederverlautbarung des österreichischen Strafgesetzes (Österreichisches Strafgesetz 1945, A. Slg. Nr. 2)
  5. justiz.gv.at: StGB 2015 gestartet! 2013, abgerufen am 4. Juli 2013.
  6. Arbeitsgruppe „StGB 2015“: StGB 2015 Bericht der Arbeitsgruppe. (PDF) 2014, abgerufen am 13. November 2014.
  7. Pressedienst der Parlamentsdirektion: Nationalrat verabschiedet Strafrechtsreform. APA-OTS, 7. Juli 2015, abgerufen am 24. Februar 2017.

Quellen & Einzelnachweise

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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