Strafmaß

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Strafmaß“ die konkrete Sanktion, die einem Straftäter im Strafverfahren auferlegt wird. Das Strafmaß wird im Rahmen der Hauptverhandlung vom Gericht festgelegt und richtet sich nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB). Die Bestimmung des Strafmaßes erfolgt unter Berücksichtigung der Tat, des Täters und etwaiger mildernder oder erschwerender Umstände.

Die Basis für die Strafzumessung bildet § 32 StGB, der die allgemeinen Grundsätze der Strafbemessung erläutert. Das Strafmaß hängt von der Schwere der Straftat ab, die in den spezifischen Tatbeständen des StGB angegeben ist, und reicht von Geldstrafen über bedingte Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Zudem gibt es eine Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen, wobei Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind.

Ein wesentlicher Aspekt bei der Festlegung des Strafmaßes ist die Berücksichtigung von Strafmilderungs- oder Straferschwerungsgründen, die im § 33 und § 34 StGB dargelegt sind. Milderungsgründe können zum Beispiel das Geständnis des Täters oder dessen bisher unbescholtenes Leben sein. Erschwerende Faktoren können die besondere Grausamkeit der Tat oder eine wiederholte Delinquenz sein.

Ein weiteres Beispiel für gesetzliche Vorgaben zum Strafmaß findet sich in § 36 StGB, der die Möglichkeit einer Diversion beschreibt. Hierbei kann das Strafgericht von einer Verurteilung absehen und stattdessen eine andere Maßnahme vorschlagen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Zusammenfassend kann man sagen, dass das Strafmaß im österreichischen Recht die im Strafurteil festgelegte Sanktion darstellt. Es erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben und der Berücksichtigung individueller Tat- und Täterumstände, mit dem Ziel, eine gerechte und verhältnismäßige Strafe zu ermitteln.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte